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Österreich: Naturheiler beschnitt 15-Jährige

20.05.2017
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Am Donnerstag beschäftigte ein besonders schlimmer Fall das Landesgericht Innsbruck. Ein selbsternannter Naturheiler, der als Energetiker und Heiler im Tiroler Unterland praktizierte, „behandelte“ ein 15-jähriges Mädchen, das über starke Schmerzen im Bein-, Becken- und Unterleibsbereich beim Reiten geklagt hatte. Die Jugendliche muss laut einem Bericht der „Tiroler Tageszeitung“ mit einer lebenslangen Genitalverstümmelung leben.

Zuerst habe der Mann, der seine Kenntnisse in Asien und auf den Philippinen gesammelt hat, einen Spezialsattel empfohlen. Doch dann sah er das Problem im Unterleib des Mädchens, weshalb er schon vor mehreren Jahren eine teilweise Beschneidung im Genitalbereich durchführte. Gelenkt worden sei das Tun des Heilers von Engelsstimmen, berichtete das Opfer vor Gericht.

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Bundestag: Auflösung von Kinderehen zweischneidig

18.05.2017
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Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/PST) Beim rechtlichen Vorgehen gegen die Verheiratung von Minderjährigen ist es kaum möglich, alles richtig zu machen. Das nahmen Abgeordnete und Zuhörer von einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch im Rechtsausschuss mit nach Hause. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD „zur Bekämpfung von Kinderehen“ (18/12086). Mit ihm soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Hier soll, im Gegensatz zur Nichtigkeitserklärung bei noch jüngerer Heirat, die Letztentscheidung bei einem Gericht liegen.

Dominik Bär vom Deutschen Institut für Menschenrechte schickte seiner Stellungnahme die Bemerkung voraus, dass sich seine Organisation für ein weltweites Mindest-Ehealter von 18 Jahren ausspreche. Gleichwohl kam er zu der Feststellung, dass der vorliegende Gesetzentwurf „nicht im Einklang mit der UN-Kinderrechts-Konvention“ stehe. Denn diese verlange eine individuelle Prüfung in jedem Fall, ob die Auflösung tatsächlich dem Kindeswohl diene. Bei der pauschalen Nichtigkeitserklärung sei dies nicht möglich. Aber auch bei den mit 16 oder 17 geschlossenen Ehen sei die vorgesehene Härtefall-Klausel zu eng und damit der Entscheidungsspielraum für Gerichte zu stark beschränkt.

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund wies darauf hin, dass in der Diskussion Kinderehen häufig mit Zwangsehen gleichgesetzt würde. Für letztere gebe es aber seit 2011 eine gesetzliche Regelung. Meyer-Wehe kritisierte neben einigen Aspekten des Gesetzentwurfs auch den Zeitpunkt seiner Einbringung. Denn beim Bundesgerichtshof sei ein Verfahren im Zusammenhang mit Minderjährigen-Ehen anhängig, dessen Ausgang besser abgewartet werden solle.

Vehement für die Nichtigkeitslösung sprach sich Monika Michell aus, die sich für die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes um betroffene Mädchen kümmert. Da diese oft unter starkem Druck ihrer Familie stünden und nicht mit ihr brechen wollten, würden sie vor Gericht „mit aller Überzeugungskraft“ beteuern, freiwillig geheiratet zu haben, auch wenn dies tatsächlich gegen ihren Willen geschehen sei. Michell plädierte dafür, Kinderehen generell als Indiz für Kindeswohlgefährdung zu werten und zu verbieten. Wenn die Mädchen wollten, könnten sie dann mit 18 erneut heiraten.

Ganz anders positionierte sich der Heidelberger Rechtsprofessor Thomas Pfeiffer. Die Lebenswirklichkeit sei „sehr vielgestaltig“, weshalb es sich verbiete, „alle Verbindungen über einen Kamm zu scheren“. Mit der Unwirksamkeit der unter 16 geschlossenen Ehen und der Auflösung der meisten unter 18 geschlossenen werde zudem „das Wohl der aus der Verbindung hervorgegangenen Kinder“ missachtet. Pfeiffer verwies darauf, dass sich Deutschland mit der Genfer Flüchtlingskonention verpflichtet habe, alle in der Heimat geschlossenen Ehen anzuerkennen.

Gegen eine „Per-Se-Nichtigkeitserklärung“ sprach sich auch Meike Riebau von der Kinderhilfsorganisation Save the Children aus. Diese sei unverhältnismäßig und verstoße gegen die Kinderrechts-Konvention. Auch für mit unter 16 Jahren Verheiratete sei ein „individualsiertes Aufhebungsverfahren“ angebracht. Immerhin werde in Sorgerechts-Verfahren sogar dreijährigen Kindern eine Mitsprache eingeräumt.

Auch Wolfgang Schwackenberg vom Deutschen Anwaltverein wandte sich dagegen, „grundsätzlich 16-Jährigen abzusprechen, dass sie zu einer freien Entscheidung fähig sind“. Auch mahnte er, Respekt vor anderen Rechtsordnungen zu wahren und nicht im Ausland gültig geschlossene Ehen pauschal zu annullieren. Schwackenberg warnte vor Problemen, die eine Nichtigkeitserklärung beim Erbrecht und der Versorgung der betroffenen Frauen, aber auch beispielsweise für die gemeinsamen Kinder mit sich bringen werde.

Das Vertrauen mancher anderer Sachverständiger in die sachgerechte Entscheidung von Familiengerichten vermochte die türkischstämmige, für den Kinderschutzbund Augsburg tätige Anwältin Nazan Simsek nicht zu teilen. Vor allem für zugewanderte Frauen und Mädchen sei es oftmals gar nicht möglich, bestehende Rechte in Deutschland wahrzunehmen, da ihnen dazu das sprachliche und kulturelle Verständnis fehle. Auf der anderen Seite seien die Voraussetzungen, „den Willen der Kinder zu erfassen, in den Familiengerichten wenig gegeben“. „Nur diese Lösung bietet Schutz“, sagte Simsek zu den Nichtigkeitserklärungen. „Diese Kinder gehören nicht ins Ehebett, sondern auf die Schulbank.“

Der Heidelberger Rechtsprofessor Marc-Philipp Weller bewertete die Nichtigkeitslösung zwar als rechtlich zulässig, vertrat aber die Ansicht, dass deren Ziel durch eine Aufhebungs-Lösung ebenfalls zu erreichen sei. Die Rechte der Betroffenen ließen sich dadurch sogar besser wahren, da auf individuelle Besonderheiten eingegangen werden könne. Weller plädierte durchaus für eine „Soll-Lösung“, in der die Auflösung der Ehe das Ziel ist, „aber mit Elastizität“.

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Bundestag: Bekämpfung von Kinderehen

18.05.2017
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Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (18/12377) im Bundestag eingebracht. Er ist wortgleich mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/12086), den der Bundestag bereits am 28. April in erster Lesung beraten und am 17. Mai in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter die Lupe genommen hatte. Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf unterdessen den Bestimmungen des Grundgesetzes entsprechend zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der am 12. Mai eine Stellungnahme hierzu beschlossen hat. Diese sowie ihre Gegenäußerung hat die Bundesregierung nun beim Bundestag eingereicht.

Nach dem Gesetzentwurf soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Über Letzteres soll, anders als bei der Nichtigkeitserklärung noch jünger geschlossener Ehen, ein Gericht entscheiden.

In seiner Stellungnahme äußert der Bundesrat den Wunsch, die Härtefallregelung, nach der von der Aufhebung mit 16 oder 17 geschlossener Ehen abgesehen werden kann, weiter zu fassen. Die Aufhebung solle „nicht nur bei extremen Ausnahmefällen wie beispielsweise einer krankheitsbedingten Suizidgefahr“ unterbleiben können, vielmehr sollten „weitere besondere soziale und psychologische Belange der betroffenen Minderjährigen sowie insgesamt das Wohl des Kindes ebenfalls Berücksichtigung finden können“.

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung eine solche Änderung ab. Sie schreibt: „Eine Ausweitung der Härteklausel gegebenenfalls bis hin zu einer allgemeinen Kindeswohlprüfung im Einzelfall stünde nicht im Einklang mit dem Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Rechtsklarheit zu schaffen.“

Quelle: HiB 18.5.17

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Indonesien: Genitalverstümmelung weit verbreitet

17.05.2017
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Auf der indonesischen Insel Sulawesi und andernorts im Land ist die Beschneidung von Mädchen eine Tradition. Zum einen hat das Ritual religiöse Hintergründe, zum anderen soll damit die sexuelle Lust vermindert werden.

Video: Der Tagesspiegel

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Schweiz: Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung

17.05.2017
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Diese Web-Plattform des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz bietet Informationen, praktische Hilfestellungen und Tipps sowie Vernetzung und Beratung.

Webseite des Netzwerks

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Schweiz: Internet-Plattform zu Genitalbeschneidung

16.05.2017
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Zürich, 16.5.17 (kath.ch) Den Alptraum Genitalbeschneidung gibt es auch in der Schweiz: Rund 14’700 Mädchen und Frauen sind davon betroffen. Um sie zu unterstützen, gibt es erstmals eine Internet-Plattform für Opfer in der Schweiz.

Auf der Website können sich sowohl betroffene wie auch gefährdete Mädchen und Frauen sowie ihre Familien zu Auswirkungen der Genitalbeschneidung informieren. Auch Fachpersonen können Informationen finden.

Plattform gegen Mädchenbeschneidungen lanciert

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UN-WOMEN-Studie „International Men and Gender Equality Survey – Middle East and North Africa (IMAGES MENA)

12.05.2017
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Die UN-WOMEN-Studie „International Men and Gender Equality Survey – Middle East and North Africa (IMAGES MENA) beinhaltet quantitative wie qualitative Interviews mit Frauen und Männern von 18 bis 59 Jahren in Ägypten, im Libanon, Marokko und Palästina. In einzelnen Ländern wurden spezielle Frage­stellungen untersucht, so (2016) in Ägypten die weibliche Genital­verstümmelung. 92 Prozent der Frauen sind dort genital verstümmelt – sei es weil die Tradition oder die Religion es verlangen würden.

In der Veröffentlichung „Understanding Masculinities“ wird untersucht, was es bedeutet, heute ein Mann in Ägypten, Libanon, Marokko und Palästina zu sein. Es geht um die Erforschung der Schlüssel­probleme zu Hause und am Arbeitsplatz, im öffentlichen und privaten Leben. Die Ergebnisse konfrontieren viele der Stereotypen, die häufig mit Männern in der Region verbunden sind.

Zu den Ergebnissen der Forschung in Ägypten zu Fragen der weiblichen Genital­verstümmelung heißt es (nachfolgend als Übersetzung):

„Die Unterstützung der weiblichen Beschneidung ist bei Frauen und Männern gleich. Eine über­wältigende Mehrheit der Frauen in der Stichprobe, 92 Prozent, berichteten, dass sie beschnitten wurden, was im Einklang mit anderen nationalen Erhebungen steht.

Forschungsgruppe Weltanschauungen Deutschland

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Griechenland: Höchstes Gericht startet Voruntersuchung gegen FGC

04.05.2017
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Das griechische Höchstgericht, der Areopag, hat den Auftrag gegeben, eine Voruntersuchung wegen des Verdachts auf mögliche weibliche Genitalverstümmelung in Griechenland durchzuführen. Vorangegangen ist eine Reportage der Zeitung „Proto Thema“. Demnach sollen angeblich in Athen als auch in einigen Flüchtlingslagern Genitalverstümmelung an Mädchen bzw. jungen Frauen vorgenommen werden. Opfer seien nicht nur Menschen aus Afrika, sondern auch aus Pakistan und Indonesien.

Quelle: Griechenland-Zeitung

Hintergrund:

EIGE-Bericht zu Griechenland

2014 Greek-Reporter

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Roland-Berger-Stiftung verleiht Preis für die Menschenwürde

28.04.2017
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Großer Preis für Kinderrechte: Die Roland-Berger-Stiftung verleiht den Preis für die Menschenwürde in diesem Jahr an Projekte und Personen, die sich weltweit besonders für benachteiligte Jungen und Mädchen einsetzen. Unter den drei Preisträgern sind gleich zwei, die sich intensiv gegen Mädchenbeschneidung einsetzen:

Der deutsch-irakische Verein „Wadi“ betreibt Frauenzentren, kämpft gegen Ehrenmorde, Genitalverstümmelung und häusliche Gewalt und leistet Nothilfe für jesidische Opfer von ISIS-Terroristen.

Kinderrechtlerin Ann-Marie Caulker betreibt in Sierra Leone Schulen für Mädchen und Frauen, die aus Prostitution befreit oder von ihren Familien verstoßen wurden, weil sie sich gegen die Genitalverstümmelung gewehrt haben. Ann-Marie Caulker wurde selbst als sechsjähriges Mädchen genitalverstümmelt.
Mehr: BILDSPIEGELLandesseite Rheinland Pfalz

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Bundestag: Ratifizierung der Istanbul-Konvention

27.04.2017
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Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Sechs Jahre nach ihrer Unterzeichnung durch Deutschland soll die sogenannte Istanbul-Konvention ratifiziert werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/12037) zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vor. Die Istanbul-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, dem europäische Staaten beitreten können, mit dem umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zum Schutz der Opfer formuliert wurden. Sie sieht vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert werden muss und alle diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Die einzelnen Maßnahmen sehen für Opfer unter anderem eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung und den Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten zum Beispiel in Frauenhäusern vor. Zudem verpflichten sich die Vertragsstaaten, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen.

Die Konvention wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul von 13 Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet. Bis heute haben insgesamt 43 Staaten das Abkommen unterzeichnet und 22 ratifiziert.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 277 vom 27.4.2017

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