AKTUELLES - Seite 22

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NRW: GESINE-Netzwerk Gesundheit hilft Frauen nach Gewalt

26.04.2017
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Das Netzwerk greift jeweils ein Thema heraus, damit sich die Teilnehmerinnen gegenseitig fortbilden und Möglichkeiten der Kooperation ausloten können. Die nächste Zusammenkunft ist am heutigen Mittwoch, 26. April, von 15 bis 17 Uhr bei der Frauenberatung EN in der Augustastraße 47 in Witten.

Dann geht es um den Schwerpunkt Female Genital Mutilation, also um weibliche Genitalverstümmelung.

Anwesend sein werden der Herdecker Frauenarzt Dr. Christoph Zerm, der weit über den EN-Kreis hinaus aktiv ist in der Bekämpfung dieser frauenfeindlichen und gesundheitlich extrem schädlichen Praxis, sowie Margarete Kummer und Regine Bredehöft vom Runden Tisch EN. Gemeinsam will die Gruppe diskutieren, wie betroffene Frauen oder auch Mädchen, denen eine Genitalverstümmelung drohen könnte, eine angemessene Unterstützung erhalten können.

Weiterlesen: WESTFALENPOST

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USA: Ärztin wegen Genitalverstümmelung angeklagt

14.04.2017
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Eine Ärztin aus Detroit in den USA ist wegen Genitalverstümmelung bei mindestens zwei Mädchen angeklagt worden. Es ist Medienberichten zufolge der erste Fall, der in den Vereinigten Staaten juristisch verfolgt wird. Die Staatsanwaltschaft geht laut New York Times davon aus, dass die Ärztin nicht nur zwei, sondern zwischen 2005 und 2007 noch weitere Mädchen beschnitten haben könnte. Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung sei die Medizinerin am Mittwoch verhaftet und zu den Vorwürfen befragt worden. Die Ärztin streitet alle Vorwürfe ab. Sollte sie der Taten überführt werden, droht ihr eine lebenslange Haftstrafe. Seit 1996 ist die Beschneidung von Mädchen in den USA verboten.

Deutschlandfunk

Humanistischer Pressedienst

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Comic: „Voices from the Cutting Season“

12.04.2017
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Marc Ellison über Journalismus als Comicstrip – In „Safe House“ lässt er „Voices from the Cutting Season“ in Tansania bildlich zu Wort kommen. Mit Illustrator Daniel Lafrance macht er auf die illegalen, lebensgefährlichen Beschneidungen hunderter Mädchen aufmerksam. Sein Comic wird dort inzwischen als Aufklärungsmaterial verwendet.
Standard.at

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NRW-Landeskoordinierungsstelle „Frauen und Flucht“

05.04.2017
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Interessant für unsere Arbeit beim Runden Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen: Seit dem 1.3.2017 ist eine NRW-Landeskoordinierungsstelle „Frauen und Flucht“ eingerichtet.

Die Koordinierungsstelle „Frauen und Flucht“ soll als Unterstützung und Ansprechpartnerin für den Arbeitsbereich „Frauen und Flucht“ für die Gleichstellungsbeauftragten in NRW fungieren.

Aufgabenfelder der Koordinierungsstelle liegen u. a.
•    in der Wissensvermittlung (Islam, Stellung der Frau im Islam und in ihren Herkunftsländern etc.),
•    in der Sammlung, Aufbereitung und Zurverfügungstellung von Informationen zu Maßnahmen, Projekten, Aktivitäten,
•    im Erkennen von Problemlagen, Handlungsbedarfen und in der Erstellung von Handlungsorientierungen,
•    als Vernetzungsstelle der verschiedenen Akteurinnen und Akteure auf Landesebene,
•    in der Organisation von Workshops, Tagungen etc.

NRW-Landeskoordinierungsstelle „Frauen und Flucht“
c/o Gleichstellungsstelle Stadt Mülheim
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Email: frauenundflucht@frauenbueros-nrw.de
www.frauenbueros-nrw.de

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Schweiz: Runder Tisch Mädchenbeschneidung und Kindesschutz

05.04.2017
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Zürich, 4. April 2017 – Bereits zum dreizehnten Mal seit seiner Einführung im Jahr 2007 fand heute Morgen der Runde Tisch zum Thema «Mädchenbeschneidung und Kindesschutz» statt. Im Fokus standen zum einen die aktuellen Migrationsströme und deren Bedeutung in Bezug auf die Mädchenbeschneidung in Europa. Zum anderen wurde ein digitaler Präventionsansatz vorgestellt. Mehr: UNICEF Schweiz

 

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Kinderehen verbieten

01.04.2017
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Kindeswohl und Minderjährigenschutz müssen Regelung zum Verbot von Kinderehen leiten. Entschließungsantrag zum Antrag der Fraktion der FDP „Kinder und Jugendliche schützen – Kinderehen wirksam verhindern“ (Drs. 16/12848) Kindeswohl und Minderjährigenschutz müssen Regelung zum Verbot von Kinderehen leiten Drucksache 16/14607 (Neudruck) Urheber: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, PIRATE. Der Antrag

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Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen

30.03.2017
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30.03.2017 – Land legt Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingseinrichtungen vor – Innenminister Jäger: Gute Unterbringung bedeutet, den Alltag in einer Ausnahmesituation zu ermöglichen

Die NRW-Landesregierung setzt ein klares Zeichen gegen Gewalt in den Landeseinrichtungen für Flüchtlinge. Mit dem neuen Landesgewaltschutzkonzept sollen Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal in den Einrichtungen noch besser vor Übergriffen geschützt werden. „Das Konzept wirkt wie ein Erlass, der ständig weiterentwickelt und veränderten Bedingungen angepasst werden kann“, sagte Innenminister Ralf Jäger.

Staat und Gesellschaft haben bei der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden außergewöhnliches geleistet. „Es geht bei der Unterbringung darum, Menschen, die sich in einer Ausnahmesituation befinden, ein Stück Alltag und Normalität zu ermöglichen“, erläuterte Jäger. „Viele Geflohene sind traumatisiert. Das Leben in den Einrichtungen kann zu Konflikten führen“, so der Minister. Das Konzept verbinde vorbeugende und vermittelnde Elemente, um solche Konflikte möglichst zu vermeiden.

Erarbeitet wurde Landesgewaltschutzkonzept in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe, der Frauen- und Mädchenhilfeinfrastruktur, der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW sowie der Kinder- und Jugendhilfe.

Es wird von allen Zentralen Unterbringungseinrichtungen umgesetzt und gilt auch für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleister. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes gilt der Maßstab des LGSK entsprechend.

„Das Konzept gibt den Praktikern verbindliche und konkrete Leitlinien an die Hand“, so der Minister.

Und nicht etwa eins zu eins auf jede Landeseinrichtung übertragen, sondern passgenau auf die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt. „Diese Flexibilität ermöglicht es den Einrichtungen, bedarfsgerecht und effizient zu arbeiten“, erläuterte Jäger. Die Umsetzung vor Ort unterliegt einem ständigen Prozess der Qualitätsentwicklung und -überprüfung.

Quelle: Mail des Ministerium für Inneres und Kommunales vom 30.3.2017

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Information: „Weibliche Genitalverstümmelung – Aufklärung, Prävention und Umgang mit Betroffenen“.

29.03.2017
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TERRE DES FEMMES

Informationsbroschüre „Weibliche Genitalverstümmelung – Aufklärung, Prävention und Umgang mit Betroffenen“. 68 Seiten, Format: DIN A4

Diese Informationsbroschüre vermittelt umfassendes Grundlagenwissen zum Thema weibliche Genitalverstümmelung als auch speziell grundlegendes Fachwissen für unterschiedliche Berufsgruppen, die in Kontakt mit Gefährdeten und Betroffenen kommen. Die Broschüre bietet Empfehlungen zum Umgang mit Betroffenen, zur Prävention sowie zur Thematisierung des Themas allgemein, zum Beispiel an Schulen. Zudem enthält die Broschüre eine Sammlung weiterführender Verweise (u. a. Literatur und Filme) sowie eine deutschlandweite Liste mit AnsprechpartnerInnen zum Thema weibliche Genitalverstümmelung. Mehr

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Start des Bildungsportals KUTAIRI

29.03.2017
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Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Barbara Steffens hat mit ihrer Presseerklärung vom 29.3.2017 das Bildungsportal KUTAIRI online gehen lassen. Ein halbes Jahr haben wir intensiv an diesem Projekt gearbeitet. Finanziell ermöglicht hat das Projekt MGEPA.

Webseite Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

29.03.2017 Presseerklärung MGEPA zum Start des Bildungsportals

 

Das Medienecho:

30.3.17 WAZ Mehr Frauen als Opfer von Beschneidung

30.3.17 Ärzteblatt Internetportal soll Opfer von Genitalverstümmelung unterstützen

18.04.17 Paritätischer Wohlfahrtsverband Internetportal informiert und sensibilisiert

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Düsseldorfer Jugendamt erlaubt 15-Jähriger die Ehe

29.03.2017
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Beim letzten Runden Tisch Düsseldorf gegen Beschneidung von Mädchen diskutierten wir auch über Kinderehen. Hier ein Beitrag dazu:

In Düsseldorf darf eine 15-Jährige bei ihrem Ehemann bleiben. Das berichtet „RP Online“. Das geflüchtete Mädchen aus Syrien hatte mit 14 ihren heute 19-jährigen Mann geheiratet. Sie hat auch ein Kind von dem Mann bekommen.

„Weil die Verbindung zu dem 19-Jährigen freiwillig und aus Liebe geschlossen wurde. Weil das Baby vom Vater getrennt würde und die Vaterschaft noch einmal neu anerkannt werden müsste. Und weil wir uns immer am Wohl der 15-Jährigen orientieren“, sagte Matthias Ditges vom Düsseldorfer Jugendamt im Gleichstellungsausschuss der Stadt.

Weiterlesen: WAZ Der Westen 29.3.17

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