AKTUELLES - Seite 23

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Oumoh (4) Herzergreifendes Wiedersehen nach fünf Monaten

28.03.2017
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Schreckliche Dinge wären mit Oumoh passiert, wenn ihre Mutter sich nicht für die Flucht entschieden hätte. Dinge, die für uns kaum vorstellbar sind. Dem kleinen Mädchen wollte man die Genitalien verstümmeln. Die Frauen, so heißt es, seien dann „reiner“ und „schöner“. In Wirklichkeit geht es vor allem darum, ihren Sexualtrieb zu beschneiden und ihnen das Lustempfinden zu rauben. Damit sie keinen anderen Mann anschauen, als denjenigen, den die Familie für sie ausgewählt hat. Damit es für sie keine guten oder schlechten Liebhaber geben kann. Dabei ist Oumoh gerademal vier Jahre alt.

Weiterlesen: RTL NEXT 28.3.17 und STERN 28.3.17

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„Viele sind körperlich stark mitgenommen“ – Gefälligkeitsgutachten für Abschiebungen

24.03.2017
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Hans Wolfgang Gierlichs (73) ist Arzt für Innere Medizin, Psychiater und Psychoanalytiker in Aachen und beklagt in einem Interview, dass viele ÄrztInnen Gefälligkeitsgutachten erstellen, die die Abschiebungen erleichtern. „Das ist nicht ungewöhnlich, ich kenne in NRW einige Ärzte, die sich geradezu darauf eingeschossen haben, solche Gutachten zu machen. Aber selbst die eher zynisch handelnden Kollegen sichern sich inzwischen ab, machen umfangreiche Tests mit vielen Fragen. Sie bemühen sich, einen wissenschaftlichen Eindruck zu hinterlassen.“ Weiterlesen: Frankfurter Rundschau, 24.03.2017

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UNICEF-Studie zu Situation von Flüchtlingskindern

22.03.2017
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Die Mädchen und Jungen leben dort – teils unter unzureichenden hygienischen Bedingungen – mit vielen fremden Menschen auf engem Raum und haben kaum Privatsphäre. Sie haben oft keine Ruhe zum Spielen und Lernen und sind nicht ausreichend vor Übergriffen geschützt. Je nachdem, wo in Deutschland sie untergebracht sind und wie lange die Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, ist ihr Zugang zu Kindergärten oder Schulen eingeschränkt. Eine zunehmend unterschiedliche Behandlung der geflüchteten Mädchen und Jungen zeichnet sich auch je nach Herkunftsland und damit verbundener Bleibeperspektive ab. Diese Situation dokumentiert die neue Studie, die durch den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt wurde.

Weiterlesen UNICEF

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Ärztezeitung: Kulturwandel durch behutsame Aufklärung

16.03.2017
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„Wir müssen als Staat und Zivilgesellschaft alles Erdenkliche tun, um das furchtbare Verbrechen, das weltweit tausendfach begangen wird, zu verhindern“, warb Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek erst im Februar für mehr Aufklärung, Prävention und Strafverfolgung. Er tat dies gemeinsam mit der Organisation Terre des Femmes unter dem Schlagwort „Genitalverstümmelung“. Liest man Schilderungen von Beschneidungen, liegt der Begriff „Verstümmelung“ tatsächlich nahe. Auch die WHO verwendet ihn (female genital mutilation).

Ärzte in Deutschland und auch aus den Herkunftsländern gehen differenzierter vor und beziehen die betroffenen Mädchen und Frauen sowie die Kulturen, aus denen sie kommen, in die Begrifflichkeit ein. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zum Beispiel weist in ihren Empfehlungen zum Umgang mit beschnittenen Patientinnen ausdrücklich darauf hin, dass es die Frauen seelisch verletzen kann, spricht der Arzt von Verstümmelung. Auch die Deutsche Gesellschaft für Pflegeberufe rät zu einer sanften Ansprache.

Die BÄK diskutiert das Thema derzeit im Zuge der Novellierung der Musterweiterbildungsordnung. Ob medizinische Fakultäten in Deutschland die Beschneidung schon in den Lehrplänen stehen haben, ist beim Fakultätentag nicht bekannt. Die Vertreter der Gesundheitsberufe haben gleichwohl erkannt, dass die Frage der Perspektive sehr wohl eine Rolle spielen kann. Motto: Ein Amputierter sieht sich genauso wenig als Krüppel wie ein uneheliches Kind als Bastard. Das sind in anderen Zeiten geprägte Stereotypen, die längst überwunden sein sollten.

Fana Asefaw ist Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und-psychotherapie. Sie stammt aus Eritrea, hat an der Berliner FU über weibliche Beschneidung promoviert und wirbt für eine kultursensible Betrachtung des Themas, für einen Blick, der die Würde der betroffenen Frauen bewahrt. Um die Praxis der Beschneidung aus der Welt zu schaffen, sei unabdingbar, sich mit den Werten, die symbolisch für die weibliche Genitalbeschneidung stehen, auseinanderzusetzen – ohne dabei die schwer wiegenden Folgen für die betroffenen Frauen zu vernachlässigen, schreibt die entschiedene Gegnerin der Beschneidung in ihrer Dissertation. In den Gesellschaften, wo sie praktiziert werde, stifte die Beschneidung Identität und werde damit trotz gesundheitlicher Komplikationen in Kauf genommen, sagte Asefaw dem Züricher „Tagesspiegel“.

Ganzer Artikel: Ärztezeitung 15.03.2017

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Somaliland: Der Kampf gegen das grausame Ritual hat begonnen

16.03.2017
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Somaliland ist ein muslimisches Land. Der Islam bestimmt den Alltag. Die Rückkehrer aus Europa und Nordamerika sind jedoch nicht so sehr von den Traditionen im Land geprägt. Das wird besonders deutlich bei einem weltweit beachteten Thema – der weiblichen Genitalverstümmelung. Am Horn von Afrika ist davon eigentlich jede Frau betroffen. Die schlimmste Form der Genitalverstümmelung, der Typ 3, die Infibulation oder auch pharaonische Beschneidung, ist weit verbreitet. Typ 3 bedeutet, die Klitoris und die inneren und äußeren Schamlippen werden entfernt, danach alles zusammengenäht, damit nur eine klitzekleine Öffnung für den Urinfluss und die Menstruation bleibt. Mehr lesen und hören: Deutschlandradio Kultur und ARD Mediathek

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Wichtige Entschließung des EU vom 14.02.2017

13.03.2017
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Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2017 zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen psychische Gesundheit und klinische Forschung

17.  äußert ernsthafte Bedenken in Bezug auf die psychische Gesundheitsversorgung und entsprechenden Einrichtungen für weibliche Flüchtlinge in Europa, insbesondere für jene unter ihnen, die in Mitgliedstaaten der EU unter provisorischen Bedingungen leben; betont, dass die Inhaftierung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ohne eine wirksame und effiziente Bearbeitung ihrer Asylanträge eine Verletzung des Völkerrechts darstellt und negative Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich in Abschiebungshaft befindliche Asylbewerberinnen zu schützen, und betont, dass diesen Frauen sofortiger Schutz gewährt werden muss, was auch eine Beendigung der Haft, eine Beschleunigung der Umsiedlung sowie eine Förderung von Unterstützung und Beratung umfasst; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Gesundheitspolitik von der Einwanderungskontrolle zu entkoppeln, indem sie Zugang zu medizinischer Grundversorgung gewähren und medizinische Fachkräfte nicht dazu verpflichten, Migranten ohne Ausweispapiere zu melden; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, den von WHO/Europa, UNHCR und IOM erstellten Leitfaden zum Schutz und zur Förderung der psychischen Gesundheit und des psychosozialen Wohlbefindens von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Migranten in Europa umzusetzen;

20.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden auf, gezielte Strategien zu entwickeln, um schutzbedürftigen Frauen in marginalisierten sozialen Gruppen sowie Frauen, die von sich überschneidender Diskriminierung bedroht sind, wie weiblichen Flüchtlingen und Migrantinnen, Frauen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, intersexuellen und transsexuellen Personen, Frauen, die einer ethnischen Minderheit angehören, Frauen mit Behinderungen, älteren Frauen und Frauen in ländlichen Gebieten psychische Gesundheitsdienste zu bieten;

52.  fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und die zuständigen Agenturen auf, umfassenden Zugang zu einer hochwertigen körperlichen und psychischen Gesundheitsversorgung für alle Flüchtlinge, Asylbewerber und Migranten zu gewährleisten, insbesondere für schutzbedürftige Frauen und Mädchen, da dies eine Frage der allgemeinen Menschenrechte ist, und ihre nationalen Gesundheitssysteme auf langfristige Sicht angemessen auf ankommende Flüchtlinge und Asylbewerber vorzubereiten; betont, dass Personal, das im Bereich Immigration, Asyl und Strafverfolgung tätig ist, sowie Beamte, die mit Flüchtlingen, Asylbewerbern und Immigranten, insbesondere gefährdeten Frauen und Mädchen arbeiten, geschlechtersensible Schulungen im Bereich der psychischen Gesundheit erhalten müssen; ist der Auffassung, dass hierfür verschiedene Maßnahmen notwendig sind, wie beispielsweise sichere Unterbringung und sanitäre Einrichtungen für Frauen und Kinder, rechtliche Beratung und Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit sowie den damit verbundenen Rechten, einschließlich Verhütung, Unterstützung für Überlebende sexueller Gewalt und sichere und legale Abtreibungen;

57.  bedauert die Kürzung der staatlichen Gesundheitsausgaben durch die Mitgliedstaaten und bedauert, dass die jährlich für Programme zur Verfügung gestellten Mittel, die zur Prävention von Gewalt gegen Frauen dienen, in allen Mitgliedstaaten viel geringer sind als die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder seelischen Kosten, die durch derartige Gewalt verursacht werden; befürwortet die Erhöhung der Ausgaben für die Unterstützung von Programmen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und für eine wirksame Opferhilfe und den Schutz der Opfer durch die Mitgliedstaaten;

59.  begrüßt die Schritte der Kommission mit Blick auf die Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul durch die EU und bedauert, dass viele Mitgliedstaaten dieses noch nicht ratifiziert haben; fordert den Rat nachdrücklich auf, für einen schnellstmöglichen Beitritt der EU zu dem Übereinkommen von Istanbul zu sorgen;

61.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Genitalverstümmelung bei Frauen und intersexuellen Personen zu verhindern, zu verbieten und zu bestrafen und eine psychologische Gesundheitsversorgung in Verbindung mit der körperlichen Versorgung der Opfer und von diesen Praktiken bedrohter Personen zu gewährleisten;

62.  legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, den am stärksten schutzbedürftigen und benachteiligten Gruppen besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und Interventionsprogramme für diese Gruppen einzurichten;

63.  ist der Auffassung, dass der Mangel an vergleichbaren, umfassenden, zuverlässigen und regelmäßig aktualisierten geschlechterspezifisch aufgeschlüsselten Daten zu einer Diskriminierung der Gesundheit von Frauen führt;

64.  weist darauf hin, dass Gesundheitswesen und Gesundheitspolitik in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen und die Aufgabe der Kommission komplementär zu deren nationaler Politik ist;

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Nigeria: Lawmakers Urged to Enact Laws Against Female Genital Mutilation

10.03.2017
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Awka — The federal and state legislatures have been urged to enact laws against female genital mutilation (FGM) across the country. The speaker, Anambra State House of Assembly, Barrister Rita Maduagwu, who made the call in Awka, described the practice as a violation of the human rights of both girls and women. More: Daily Trust

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Nigeria: Women Campaign Against Female Genital Mutilation

08.03.2017
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The International Women Peace Group on Wednesday in Lagos advocated for a ban on female genital mutilation, FGM. The campaign tagged ‚Ban FGM, Upholding the Dignity of Women and Girls,‘ was organised to commemorate the 2017 International Women’s Day. More: Premium Times

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Tanzania: VP – Stop GBV, Indignity On Women

08.03.2017
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VICE-President Samia Suluhu Hassan has condemned the most oppressive forms of indignity and violence subjected to women, including Female Genital Mutilation (FGM) and rape, calling upon the public to join hands in ending the vile acts. She made the remarks during a special interview aired through the Tanzania Broadcasting Corporation (TBC) from Dodoma, yesterday, as the nation joined others around the world to mark the International Women’s Day. More: Tanzania Daily News (Dar es Salaam)

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Gambia: Grandfather and Circumciser Arrested and Granted Bail On FGM Offence

02.03.2017
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A grandfather who is said to have hailed from Toniataba village and a circumciser Mariama Sura of Sankuya village both from Jarra in the Lower River Region, were arrested on Monday night, and taken to Mansankonko police station where both suspects were seen by this reporter on the 28th of February 2017. On 01st of March, the police confirmed that both parties were released on bail in the sum of (D50.000) fifty thousand dalasi with two Gambian sureties each, pending investigation. More: Foroyaa Newspaper (Serrekunda)

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