Was können Sie tun?
Erkennen: Ein Mädchen scheint bedroht zu sein
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Erkennen: Ein Mädchen scheint bedroht zu sein
Hier einige Anzeichen, die auf eine geplante Genitalbeschneidung hindeuten können:
- Ein Mädchen in Ihrer Einrichtung stammt aus einem Land, in dem die weibliche Genitalbeschneidung praktiziert wird.
- In den großen Ferien ist eine (längere) Reise ins Herkunftsland geplant.
- Das Mädchen soll früher von der Schule beurlaubt werden – die Zeit der Abwesenheit soll also ausgedehnt werden.
- Das Mädchen fürchtet sich vor der Ferienreise.
- Das Mädchen erzählt von einem Fest, das für es veranstaltet werden soll.
- Äußerungen zeigen, dass die Familie sehr traditionell denkt.
- Nur das Mädchen fliegt mit den Eltern ins Heimatland.
Aber wir müssen vorsichtig sein. Es kann auch sein, dass die Angst vor der bevorstehenden Reise und alle anderen Anzeichen einen anderen Grund haben. Ähnlich wie beim Thema sexueller Missbrauch ist es auch hier wichtig, sensibel vorzugehen und nicht alle Menschen unter Generalverdacht zu stellen.
Erkennen: Eine Beschneidung könnte stattgefunden haben
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Erkennen: Eine Beschneidung könnte stattgefunden haben
Hier sind einige Anzeichen, die auf eine kürzlich erfolgte Beschneidung hindeuten:
- Nach längerer Abwesenheit wirkt das Mädchen apathisch.
- Das Mädchen bewegt sich nicht natürlich, hat Angst vor Sportübungen.
- Das Mädchen ist häufig krank, klagt über Schmerzen und Entzündungen im Genitalbereich.
- Das Mädchen ist mit den Eltern ins Heimatland oder in ein Urlaubsland gewesen, in dem Beschneidungen angeboten werden.
- Die Familie hat das Mädchen vor- oder nach den Ferien krank gemeldet.
Verhaltensänderungen können auf eine bereits erfolgte Beschneidung hindeuten. Oft ist ein Mädchen nach einer Genitalbeschneidung traumatisiert. Wenn es nach den Ferien wieder in die Kindertagesstätte oder Schule kommt, kann es in seinem Verhalten verändert sein. Das Mädchen wirkt traurig, still, ängstlich, verstört oder gereizt. Es spielt allein. Eine weitere Folge kann der Verlust des Urvertrauens sein. Das Urvertrauen ist gestört, weil oft ein weibliches Familienmitglied – meist die eigene Mutter – bei dem Eingriff dabei war oder das Mädchen sogar festgehalten hat. Wenn ein Mädchen nach Typ III (Infibulation) beschnitten wurde, braucht es manchmal sehr lange auf der Toilette: bis zu einer halben Stunde.
Handeln: Erste Schritte
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Handeln: Erste Schritte
Wichtig ist zunächst, dass Ihr Wissen reicht, die Unsicherheit zu verlieren und handeln zu können.
- Suchen Sie eine Fortbildung in Ihrer Region. Wenn das ein Problem von Zeit und Geld ist, wählen Sie eines der zahlreichen Online-Angebote, die Sie im Bildungsportal KUTAIRI finden können.
- Wählen Sie eine Powerpoint-Präsentation, dass Sie gemeinsam mit diesem eBook für einen Vortrag in Ihrem Team nutzen können.
Welche kompetente Partner*innen können uns bei einer drohenden oder vollzogenen Beschneidung unterstützen?
- Kontakt mit dem Beraterteam der Flüchtlingsunterkunft aufnehmen
- Suchen Sie den Kontakt zu einer Beratungsstelle, klären Sie, ob die kulturnahe Unterstützung möglich ist.
- Kontakt aufnehmen mit Jugendamt und den insoFas. Wer ist für diese Situation zuständig und kompetent?
Sie beginnen zu recherchieren:
- Sie haben Mädchen aus einem Prävalenzland in Ihrer Einrichtung
- Sie wissen oder ahnen, dass die Mutter beschnitten ist. Äußerungen zeigen, dass die Familie sehr traditionell denkt
- Im Heimatland die Eltern ist die Beschneidungsrate hoch
- Das Mädchen spricht von einem besonderen Ereignis
- Das Mädchen fürchtet sich vor den Ferien, wird immer unruhiger
- Kritisch ist, wenn nur das Mädchen fliegt mit den Eltern ins Heimatland fliegt
- Problematisch könnte sein, wenn die Eltern früher fliegen oder später zurückkommen.
- Welche Ärzt*innen besucht die Familie?
- Sie besprechen den eingespielten Abläufen folgend innerhalb Ihrer Einrichtung diese Situation und holen sich die Unterstützung von Leitung und Kollegium.
Gespräche führen
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Die wohl größte Hürde ist das notwendige Gespräch mit der Familie.
- Generell sollten Sie mutig sein und an den Grundsatz aus der Ersten Hilfe beherzigen: Nichts ist so gefährlich wie Nichtstun.
- Klären Sie im Voraus die Frage der Dolmetscherin. Sie sollte aus dem Sprach- und Kulturbereich der Familie kommen und unvoreingenommen übersetzen können.
- Zur Erleichterung können Sie ein Plakat oder eine Broschüre in Ihrem Büro als Blickfang und zurGesprächseinleitung platzieren.
- Gibt es eine vertrauensvolle Kontakte zu anderen Eltern aus der gleichen Kultur?
- Sie können eine kulturerfahrene Person aus einer Beratungsstelle hinzuziehen.
Plakat A2 > siehe Material
Wie können pädagogische Fachkräfte das Thema ansprechen?
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Wie können pädagogische Fachkräfte das Thema ansprechen?
Alternativ könnte ein Elterngespräch auch so beginnen: „Ich habe einen Bericht gesehen/gelesen, in dem ein Mädchen beschnitten wurde. Das hat mich sehr betroffen gemacht. Wissen Sie mehr darüber?“
Insbesondere bei einer geplanten Reise ins Heimatland sollte das Gespräch mit den Eltern gesucht werden. Dabei sollten viele indirekte Fragen gestellt werden, die den Aufenthalt betreffen. Die pädagogische Fachkraft sollte versuchen, von den Eltern mehr über den Grund der Reise zu erfahren.
Mögliche Fragen sind:
- Wie lange werden Sie verreisen?
- Fahren Sie in die Stadt oder aufs Land?
- Werden Sie jemanden besuchen?
- Werden Sie die Großmutter besuchen?
- Wird die Großmutter das Kind nackt sehen oder baden?
- Was werden Sie in Ihrem Urlaub unternehmen?
- Werden Sie schwimmen gehen?
- In Ihrem Land gibt es die weibliche Genitalbeschneidung. Wissen Sie etwas darüber?
Wichtig ist eine gute Vorbereitung des Gesprächs und die Überprüfung des eigenen Vorwissens. Im Gespräch sollte sich dem Thema weibliche Genitalbeschneidung behutsam durch vorsichtiges, langsames Herantasten genähert werden. Das erfordert Zeit und Geduld. Die Eltern sollten mit Respekt und Wertschätzung behandelt werden. Es ist wichtig, ihnen zuzuhören und auf gleicher Augenhöhe zu begegnen. Die Vertraulichkeit des Gesprächs sollte zugesichert werden.
Die Gesprächsführung sollte sachlich und sensibel sein, ohne die Eltern zu verletzen, anzuklagen oder zu verurteilen. Es sollte keine Abscheu und kein Erschrecken gezeigt werden. Vor allem sollte vermieden werden, bei betroffenen Müttern eine erneute Traumatisierung hervorzurufen.
Die meisten betroffenen Frauen möchten nicht als „verstümmelt“ bezeichnet werden und sehen sich selbst auch nicht so. Sie bevorzugen den Begriff „Beschneidung“. Deshalb sollte in Elterngesprächen das Wort „Beschneidung“ verwendet werden.
Es kann besser sein, wenn eine pädagogische Fachkraft mit einem entsprechenden Migrationshintergrund das Elterngespräch führt, die die kulturellen Hintergründe kennt und die Sprache der Eltern spricht. Alternativ kann eine Sprach- und Kulturmittlerin hinzugezogen werden, um Sprachprobleme und Missverständnisse zu vermeiden. Für betroffene Frauen und Mädchen ist es wichtig, eine weibliche Ansprechperson zu haben.
Gesprochen werden sollte nicht nur über das Thema weibliche Genitalbeschneidung. Versuchen Sie, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und bieten Sie der Familie Ihre Unterstützung an, etwa beim Ausfüllen von Formularen oder bei den Hausaufgaben! Es kann auch hilfreich sein, wenn Sie die Familie zu Hause besuchen.
Oft erweist es sich als wirksam, die Familie über die Rechtslage aufzuklären. Viele Familien wissen nicht, dass die weibliche Genitalbeschneidung in Deutschland verboten ist. Es sollte deutlich auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen werden: Gefängnisstrafe bis zu 15 Jahren, Einschaltung des Jugendamts, Entzug des Sorgerechts, Verlust des Aufenthaltsrechts für die ganze Familie.
Wichtig für Sie: Weibliche Genitalbeschneidung ist verboten!
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Wichtig für Sie: Weibliche Genitalbeschneidung ist verboten!
„Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Das Höchstmaß der Strafe liegt bei 15 Jahren. Das deutsche Strafrecht ist auch dann anwendbar, wenn bei einer so genannten „Ferienbeschneidung“ das Mädchen zur Durchführung des Eingriffs in ein anderes Land gebracht wird – sofern das Opfer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Heimatflüge sind gefährlich!
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Heimatflüge sind gefährlich!
Von seiten der Bundesregierung wird ein SCHUTZBRIEF angeboten, der den gutgemeinten Denkansatz verfolgt, dass ein amtlich wirkendes Dokument das NEIN der Eltern gegenüber ihren Familien im Heimatland stärkt. Das könnte bitter für die Töchter ausgehen. Wenn wir den betroffenen Familien einen Schutzbrief mitgeben, glauben sie, so fürchten wir, dass ihre Töchter geschützt sind. Wir hören aber, dass sich die Familien in den Ländern überhaupt nicht von einer Beschneidung abhalten lassen. Wenn das so ist, dann haben wir die Familien, die an uns und den Schutzbrief glauben, in die Falle geschickt. Das wäre schrecklich.
Mehr zum SCHUTZBRIEF finden Sie auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums.
Handlungskonzep
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Wichtig ist zunächst, dass Ihr Wissen reicht, die Unsicherheit zu verlieren und handeln zu können.
- Suchen Sie eine Fortbildung in Ihrer Region. Wenn das ein Problem von Zeit und Geld ist, wählen Sie eines der zahlreichen Online-Angebote, die Sie im Bildungsportal KUTAIRI finden können.
- Wählen Sie eine Powerpoint-Präsentation, dass Sie gemeinsam mit diesem eBook für einen Vortrag in Ihrem Team nutzen können.
Welche kompetente Partner*innen können uns bei einer drohenden oder vollzogenen Beschneidung unterstützen?
- Kontakt mit dem Beraterteam der Flüchtlingsunterkunft aufnehmen
- Suchen Sie den Kontakt zu einer Beratungsstelle, klären Sie, ob die kulturnahe Unterstützung möglich ist.
- Kontakt aufnehmen mit Jugendamt und den insoFas. Wer ist für diese Situation zuständig und kompetent?
Welche Handlungsmöglichkeiten haben pädagogische Fachkräfte?
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Welche Handlungsmöglichkeiten haben pädagogische Fachkräfte?
Bei Bedarf sollten sich pädagogische Fachkräfte Beratung und Unterstützung bei Fachstellen wie der Beratungsstelle von stop mutilation e.V. in Düsseldorf holen. So können sich Lehrer*innen und Erzieher*innen beim Verdacht auf eine bevorstehende „Ferienbeschneidung“ an unsere Beratungsstelle wenden. Wir bieten an, in die Kindertagesstätte oder Schule zu kommen und gemeinsam mit ihnen das Elterngespräch zu führen. Schulen haben die Möglichkeit, eine vorzeitige Beurlaubung vor Ferienbeginn zu verweigern.
Bei einer Kindeswohlgefährdung können Erzieher*innen, Lehrer*innen und Sozialarbeiter*innen unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt einschalten. Das Vorgehen ist in § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) geregelt. Die Rechtslage und die einzelnen Handlungsschritte haben wir ausführlich in unserem „Leitfaden für pädagogische Fachkräfte“ beschrieben, der auf der Webseite von stop mutilation e.V. unter „Materialien“ heruntergeladen werden kann:
http://www.stop-mutilation.org/library/pdf/leitfaden_fachkraefte.pdf
Beratung für Betroffene und Unterstützer*innen
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Beratung für Betroffene und Unterstützer*innen
- Beratungsstelle stop mutilation Deutschland e.V., Roßstraße 31, 40476 Düsseldorf, 0211 93885791
Seit 1996 engagiert sich stop mutilation e.V. gegen die weibliche Genitalbeschneidung in Deutschland und Somalia. Unser Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, betroffene Frauen zu unterstützen und Mädchen zu schützen. Im Mittelpunkt der Arbeit in Deutschland steht die Beratungsstelle, die eng mit der Diakonie Düsseldorf zusammenarbeitet. Es ist die einzige Fachstelle zum Thema weibliche Genitalbeschneidung in Düsseldorf. Die Beratungsstelle besteht seit 2009. Sie wird durch die Landeshauptstadt Düsseldorf gefördert.
Die Beratungsstelle ist ein niederschwelliges Angebot, das in den Communities bekannt ist und gut angenommen wird. Hier erhalten betroffene Frauen und Mädchen, Männer und Fachkräfte Beratung, Begleitung, Hilfe und Schutz. Die Angebote der Beratungsstelle sind: Einzelberatung, gynäkologische Sprechstunde, Gesprächsgruppen, Maltherapie, Männerberatung, Beratung und Unterstützung von Fachkräften. Für verschiedene Berufsgruppen führt stop mutilation e.V. Fortbildungen, Schulungen und Fachtagungen zum Thema weibliche Genitalbeschneidung durch und erstellt Leitfäden.
In der Einzelberatung werden betroffene Frauen und Mädchen bei gesundheitlichen, kulturellen und rechtlichen Problemen beraten. Wichtig ist auch die Begleitung bei Arztbesuchen, Terminen im Krankenhaus, Behördengängen, zu Rechtsanwält*innen oder zur Traumatherapie. Zum Schutz von Mädchen machen wir Hausbesuche bei Familien. Unsere Beratungsstelle bietet auch eine Männerberatung an, die von einem männlichen Berater durchgeführt wird.
Für Frauen, Männer und Jugendliche gibt es getrennte Gesprächsgruppen, die von einer Beraterin oder einem Berater moderiert werden. Hier können sich Betroffene in einem geschützten Raum austauschen und gegenseitig unterstützen. Das trägt zur Enttabuisierung des Themas weibliche Genitalbeschneidung bei. Kreative Angebote wie unsere Malgruppe mit kunsttherapeutischer Begleitung können bei der Bewältigung des Traumas helfen.
Mehr erfahren: https://beratungsstelle-stop-mutilation-de.org/
Medizinische Sprechstunde
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Medizinische Sprechstunde
Rekonstruktion – Wiederherstellung weiblicher Genitalien
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Rekonstruktion – Wiederherstellung weiblicher Genitalien
Literatur
Buch „Vulvar Reconstruction following Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) and Other Acquired Deformities“, Springer Medizin Verlag
Buch „Die anatomische Rekonstruktion der Vulva nach weiblicher Genitalverstümmelung/-beschneidung (FGM/C) und anderen erworbenen Defekten“, 100 Seiten, Springer
„PROMETHEUS LernAtlas der Anatomie“, Informationen zum den chirurgischen Rekonstruktionsmöglichkeiten der äußeren weiblichen Genitalien aufgenommen, Georg Thieme Verlag